Kein Dispens vom Schwimmunterricht für moslemische Schüler
Bundesgericht ändert Praxis in Grundsatzfrage
BGer – Moslemische Schüler haben keinen Anspruch mehr auf einen Dispens vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht. Das Bundesgericht hat seine Praxis geändert und stellt die Integration nunmehr über die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Verfahren 2C_149/2008).
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