Jusletter

Tödlicher Raserunfall von Wohlen

Bundesgericht bestätigt unbedingte Gefängnisstrafe für Täter

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Jurius, Tödlicher Raserunfall von Wohlen, in: Jusletter 10. November 2008
BGer – Ein Raser, der 2005 in Wohlen AG ein 14-jähriges Mädchen totgefahren hat, muss definitiv für neun Monate ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Noch offen ist, ob er den Fahrausweis für immer abgeben muss (Urteil 6B_520/2008).

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