Markenschutz für Melodien trotz gegenteiliger IGE-Praxis
Neue Praxis des IGE laut Bundesverwaltungsgericht zu streng
BVGer – Auch Melodien ohne Text können als akustische Marke Schutz beanspruchen. Die gegenteilige neue Praxis des Instituts für geistiges Eigentum (IGE) bei der Eintragung von «Sound Logos» ins Markenregister ist laut Bundesverwaltungsgericht zu restriktiv (Urteil B-574/2008).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare