Bedingte Geldstrafe für Telefon-Drohung gegen Regierungsrätin
Täter vor Bundesgericht abgeblitzt
BGer – Das Bundesgericht hat das Strafurteil gegen den Mann bestätigt, der im April 2004 die St.Galler Regierungsrätin Karin Keller-Sutter telefonisch bedroht hatte. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 8400 Franken verurteilt.
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