Tieferer Toleranzabzug bei Lasermessgeräten
Waadtländer Schnellfahrer vor Bundesgericht erfolglos
BGer – Automobilisten, denen eine Tempoüberschreitung mit einem Lasergerät nachgewiesen wurde, müssen sich mit einem kleineren Toleranzabzug abfinden. Das gilt laut Bundesgericht auch für Lenker, die vor Oktober 2008 geblitzt wurden (Urteil 6B_749/2008).
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