Jusletter

Tieferer Toleranzabzug bei Lasermessgeräten

Waadtländer Schnellfahrer vor Bundesgericht erfolglos

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Tieferer Toleranzabzug bei Lasermessgeräten, in: Jusletter 17. November 2008
BGer – Automobilisten, denen eine Tempoüberschreitung mit einem Lasergerät nachgewiesen wurde, müssen sich mit einem kleineren Toleranzabzug abfinden. Das gilt laut Bundesgericht auch für Lenker, die vor Oktober 2008 geblitzt wurden (Urteil 6B_749/2008).

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