Bundesgericht erlaubt Weko Einsicht in Panalpina-Akten
Untersuchung zu Absprachen der Spediteure
BGer – Die Weko erhält Einsicht in die Akten, die sie 2007 bei der Transportunternehmung Panalpina beschlagnahmt hat. Das Bundesgericht hat die Entsiegelung der Unterlagen erlaubt. Die Weko untersucht mögliche Absprachen unter grossen Speditionsfirmen (Urteil 1B_101/2008).
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