Jusletter

Bundesgericht verschärft Praxis bei der Bestrafung der Übertragung des HI-Virus

  • Autor/Autorin: Dominik Bachmann
  • Rechtsgebiete: AIDS. Kampf gegen Epidemien
  • Zitiervorschlag: Dominik Bachmann, Bundesgericht verschärft Praxis bei der Bestrafung der Übertragung des HI-Virus, in: Jusletter 24. November 2008
Das Bundesgericht hat in BGE 134 IV 193 vom 13. Juni 2008 erstmals die fahrlässige Übertragung des HI-Virus unter Strafe gestellt. Zu beurteilen war ein älterer Mann, der seine Gelegenheitspartnerin mit dem HI-Virus angesteckt hatte ohne zu wissen, dass er selber HIV-positiv war. Welche unheilvollen Signalwirkungen dieses Urteil hat, wird im Folgenden in einer Stellungnahme der Aids-Hilfe Schweiz kurz dargestellt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Objektiver Tatbestand
  • 2. Fahrlässigkeit
  • 3. Sorgfaltspflichten
  • 4. An wen richten sich die Safer-Sex-Regeln?
  • 5. Selbstverantwortung des Opfers
  • 6. Wo bleibt die Moral?
  • 7. Wann soll eine Übertragung des HI-Virus bestraft werden?

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