Pas d’arrêts domiciliaires pour les peines de prison de plus d’un an
Le Tribunal fédéral déboute un délinquant vaudois
BGer – Waadtländer Straffällige, die eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr verbüssen müssen, können nicht vom Strafvollzug mittels Electronic Monitoring profitieren. Das Bundesgericht hat eine Ausweitung dieser Verbüssungsform auf Strafen mit einer Dauer von über einem Jahr abgelehnt (Urteil 6B_582/2008).
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