Seebad mit elektronischer Fussfessel
Bundesgericht weist Beschwerde von Waadtländerin ab
BGer – Die Waadtländer Behörden haben einer Frau laut Bundesgericht zu Recht nicht abgenommen, dass ihre elektronische Fussfessel nach einem Seebad vorübergehend ausgestiegen sein soll. Nun muss sie den Rest ihrer Strafe in Haft verbüssen (Urteil 6B_605/2008).
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