Sprengstoffanschlag an der Rütlifeier
Bundesgericht belässt Verdächtigen vorerst in U-Haft
BGer – Der mutmassliche Urheber der Sprengstoffanschläge um die Rütli-Feier von 2007 bleibt vorerst in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Bundesanwaltschaft die aufschiebende Wirkung erteilt (Verfahren 1B_288/2008).
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