Jusletter

Sprengstoffanschlag an der Rütlifeier

Bundesgericht belässt Verdächtigen vorerst in U-Haft

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Allgemeines Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Sprengstoffanschlag an der Rütlifeier, in: Jusletter 24. November 2008
BGer – Der mutmassliche Urheber der Sprengstoffanschläge um die Rütli-Feier von 2007 bleibt vorerst in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Bundesanwaltschaft die aufschiebende Wirkung erteilt (Verfahren 1B_288/2008).

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