Werbeaktion neben Autobahn unzulässig
Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Ostschweizer
BGer – Eine illegale Werbeaktion mit Transport-Anhängern neben der Autobahn kommt den Betreiber eines Internet-Portals teuer zu stehen. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung zu 5000 Franken Busse bestätigt (Urteil 6B_435/2008).
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