«Stierbräu» hat Platz neben «Red Bull»
Bundesverwaltungsgericht sieht keine Verwechslungsgefahr
BVGer – Zwischen der Biermarke «Stierbräu» und «Red Bull» besteht laut Bundesverwaltungsgericht keine Verwechslungsgefahr. «Stierbräu» kann deshalb im Schweizerischen Markenregister eingetragen bleiben. Der Entscheid ist definitiv (Urteil B-1085/2008).
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