Streit um neue Druckleitung zu Wasserkraftwerk Giessbach
Bundesgericht verlangt Neuentscheid wegen Verfahrensmangel
BGer – Das Berner Verwaltungsgericht hat im Streit um die neue Druckleitung zum Wasserkraftwerk Giessbach zu Unrecht keine öffentliche Verhandlung durchgeführt. Nun müssen die Berner Richter auf Geheiss des Bundesgerichts nochmals entscheiden (Urteil 1C_421/2007).
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