Polizei an Zugang zu Neonazi-Party gehindert
Bundesgericht bestätigt Urteile gegen zwei Rechtsradikale
BGer – Zwei Neonazis sind zu Recht wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt worden, weil sie der Polizei 2006 den Zugang zu einer Skinhead-Party in Beinwil AG verwehrt haben. Sie hatten sich vor Bundesgericht vergeblich auf einen Irrtum berufen (Urteil 6B_393/2008).
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