Anpassung der Lebensmittelgesetzgebung an EG-Recht
Im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetztes über die technischen Handelshemmnisse («Cassis de Dijon») hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, das schweizerische Lebensmittelrecht in einzelnen Bereichen an das EG-Recht anzugleichen, bzw. dem Bundesrat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Mit der vorliegenden Revision werden diese Anpassungen vollzogen. Gleichzeitig wird der Weiterentwicklung des EG-Rechts Rechnung getragen.
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