Strafurteilsstatistik: starker Rückgang bei den kurzen Freiheitsstrafen
Im Jahr 2007 wurden gemäss neuem Sanktionenrecht nur noch selten bedingte Freiheitsstrafen unter 6 Monaten verhängt. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr beträgt 99 Prozent. Dafür wurden sehr viele Geldstrafen ausgesprochen (Anteil 85 %). Diese wurden meist bedingt – in Verbindung mit einer (vollziehbaren) Busse – ausgesprochen. Auch die Anzahl kurzer unbedingter Freiheitsstrafen ging zurück (- 77%). An deren Stelle trat zumeist eine gemeinnützige Arbeit.
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