EBK: Änderung im Rundschreiben Marktverhaltensregeln
Um Missverständisse im Zusammenhang mit der Anwendung des Rundschreibens auf Effektengeschäfte für Kunden zu beseitigen, hat die Eidg. Bankenkommission (EBK) eine Änderung im Rundschreiben «Aufsichtsregeln zum Marktverhalten im Effektenhandel» (EBK RS 08/1) vorgenommen.
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