Ausweisung wegen Schulden bestätigt
Bundesgericht weist Beschwerde von Serben ab
BGer – Blosse Schuldenmacherei kann genügen, um einen Ausländer befristet aus der Schweiz auszuweisen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass ein Serbe aus St.Gallen die Schweiz für drei Jahre verlassen muss, obwohl er seit dreissig Jahren hier lebt (Urteil 2C_375/2008).
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