Krumme Geschäfte mit falschen Leasingverträgen
Bundesgericht bestätigt Urteile gegen geldgierige Helfer
BGer – Die unvorsichtigen Helfer bei einem Betrug mit Leasingverträgen für fiktive Autos haben sich laut Bundesgericht der Urkundenfälschung strafbar gemacht. Es hat in einem Pilotentscheid drei Urteile des Zürcher Obergerichts bestätigt (BGE 6B_346/2008).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare