Bundesrat legt Grundstein für Unternehmenssteuerreform III
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III sollen die Emissionsabgabe abgeschafft und steuerliche Hindernisse bei der Finanzierungstätigkeit von Konzernen beseitigt werden. Zudem schlägt der Bundesrat Anpassungen bei den kantonalen Holding- und Verwaltungsgesellschaften vor. In- und ausländische Erträge dieser Gesellschaften sollen künftig gleich behandelt werden. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
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