Voller Lohn auch bei Teilzeitbeschäftigung
Bundesgericht schützt Hauspersonal von Diplomaten
BGer – Ausländische Hausangestellte von internationalen Diplomaten in der Schweiz haben Anspruch auf den Vollzeit-Lohn, auch wenn sie nur teilzeit beschäftigt werden. Das Bundesgericht hat einer Philippinin in Genf Recht gegeben (Verfahren 4A_319/2008).
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