Auslieferung von Chefin eines Callgirl-Rings an Frankreich
Bundesstrafgericht weist Beschwerde ab
BStGer – Die Chefin eines Pariser Callgirl-Rings darf laut Bundesstrafgericht von der Schweiz an Frankreich ausgeliefert werden. Das Gericht hat ihre Beschwerde abgewiesen. In Frankreich droht der Frau eine Gefängnisstrafe wegen Zuhälterei (Urteil RR.2008.160).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare