Änderung des Bürgerrechtsgesetzes in Kraft
Die Änderung des Bürgerrechtsgesetzes ist auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt worden. Das neue Gesetz regelt die kantonale Verfahrenszuständigkeit und die Beschwerdemöglichkeit.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare