Jusletter

Kinderzulagen für Nachwuchs im Ausland

Bundesgericht gibt chinesischem Flüchtling Recht

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kinderzulagen für Nachwuchs im Ausland, in: Jusletter 12. Januar 2009
BGer – Anerkannte Flüchtlinge können Kinderzulagen auch für im Ausland lebende Kinder beanspruchen. Anderslautende kantonale Regelungen verletzen laut Bundesgericht die Flüchtlingskonvention. Es hat einem in Bern arbeitenden Chinesen Recht gegeben (BGE 8C_449/2008).

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