Jusletter

Ruinöse Kommissionen bei Optionenhandel

Bundesgericht sieht keine Mitverantwortung der Opfer

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Ruinöse Kommissionen bei Optionenhandel, in: Jusletter 19. Januar 2009
BGer – Die Zürcher Justiz hat die Drahtzieher eines Optionenhandels mit horrenden Kommissionen zu Unrecht vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Das Bundesgericht teilt die Ansicht des Staatsanwalts, dass die Opfer keine Mitverantwortung trifft (BGE 6B_481/2008).

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