Ruinöse Kommissionen bei Optionenhandel
Bundesgericht sieht keine Mitverantwortung der Opfer
BGer – Die Zürcher Justiz hat die Drahtzieher eines Optionenhandels mit horrenden Kommissionen zu Unrecht vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Das Bundesgericht teilt die Ansicht des Staatsanwalts, dass die Opfer keine Mitverantwortung trifft (BGE 6B_481/2008).
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