Behinderte Angolanerin muss eingebürgert werden
Bundesgericht sieht Diskriminierungsverbot verletzt
BGer – Die Zürcher Gemeinde Mettmenstetten hat einer geistig behinderten jungen Frau aus Angola die Einbürgerung zu Unrecht verweigert. Laut Bundesgericht ist der aus finanziellen Überlegungen gefällte Entscheid des Gemeinderates diskriminierend (BGE 1D_19/2007).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare