Änderung von Art. 31 der Kollektivanlagenverordnung
Der Bundesrat hat am 28. Januar 2009 beschlossen, Art. 31 der Kollektivanlagenverordnung (KKV) ans europäische Recht anzupassen. Damit – und mit weiteren geplanten Massnahmen der FINMA – werden die Regulierungen im Bereich der Aufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen auf ein europakompatibles Niveau geführt.
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