Rabiate Billetkontrolleure in Lausanne
Bundesgericht bestätigt Urteile wegen Körperverletzung
BGer – Zwei Billetkontrolleure der Verkehrsbetriebe Lausanne haben sich mit ihrem groben Einsatz gegen die Mutter eines behinderten Mädchens der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Das Bundesgericht hat ihre Verurteilung bestätigt (Urteil 6B_930/2008).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare