Tötungsdelikt an Taxifahrer in Wetzikon ZH
Bundesgericht gibt Angehörigen des Opfers Recht
BGer – Der Zürcher Kantonsrat muss neu darüber befinden, ob im Zusammenhang mit der Tötung eines Taxifahrers 2007 in Wetzikon ZH gegen einen Oberrichter ein Strafverfahren eingeleitet werden darf. Das Bundesgericht hat den Angehörigen des Opfers Recht gegeben (BGE 6B_413/2008).
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