Jusletter

Mindestens 20 Tage Frist für Beschwerde

Bundesgericht gibt WWF Recht

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Mindestens 20 Tage Frist für Beschwerde, in: Jusletter 23. Februar 2009
BGer – Die Kantone müssen bei Bauvorhaben, die den Natur- und Heimatschutz tangieren, eine minimale Beschwerdefrist von 20 Tagen gewähren. Das Bundesgericht hat dem WWF Recht gegeben. Die 10-tägige Frist im Wallis ist bundesrechtswidrig (BGE 1C_383/2008).

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