Verbotene Werbung der SRG für Alinghi-Sponsor UBS
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid des BAKOM
BVGer – Die SRG hat in ihren Alinghi-Spezialsendungen von 2007 unzulässige Werbung für den Sponsor UBS betrieben und muss deshalb 211’000 Franken der erzielten Einnahmen abgeben. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des BAKOM bestätigt (Urteil A-3364/2008).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare