Mögliche Entschädigung für Sohn von Nazi-Opfer
Bundesverwaltungsgericht fordert Neuentscheid
BVGer – Die Bundesbehörden haben dem Sohn eines möglichen Opfers des nationalsozialistischen Regimes eine späte Entschädigung vorschnell verwehrt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des heute 75-jährigen Waadtländers gutgeheissen (Urteil A-4013/2007).
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