UN-Übereinkommen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 2004 über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die im Übereinkommen vorgesehene Regelung stärkt sowohl für ausländische Staaten in der Schweiz wie für die Schweiz im Ausland die Rechtssicherheit im Bereich der Immunität.
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