Jusletter

Voreheliches Konkubinat für den nachehelichen Unterhalt grundsätzlich irrelevant

  • Autor/Autorin: Regina E. Aebi-Müller
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Regina E. Aebi-Müller, Voreheliches Konkubinat für den nachehelichen Unterhalt grundsätzlich irrelevant, in: Jusletter 9. März 2009
In einem aktuellen Entscheid (BGer-Urteil 5A_538/2008, zur amtlichen Publikation bestimmt) präzisiert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zu Art. 125 ZGB, insbesondere den Entscheid BGE 132 III 598. Nach der neusten Rechtsprechung soll nur in Ausnahmefällen die Dauer eines Konkubinats, das später in eine Ehe überführt wurde, auf die Ehedauer angerechnet werden können. Eine solche Anrechnung kann dazu führen, dass von einer lebensprägenden Ehe auszugehen ist und nicht von einer Kurzehe, nach der beiden Ehegatten eine Anknüpfung an die wirtschaftlichen Verhältnisse vor der Ehe zugemutet wird.

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