Lieferung von UBS-Kundendaten an USA
Beschwerden laut Bundesverwaltungsgericht gegenstandslos
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht lässt offen, ob die Schweiz den USA amtshilfeweise Daten von UBS-Kunden hätte liefern dürfen. Die vom Gericht als gegenstandslos erachteten Beschwerden eines US-Bürgers wären laut dem Urteil allerdings sowieso erfolglos geblieben (Urteile A-7442/2008 und A-7426/2008).
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