Jusletter

Testament nur mit Unterschrift gültig

Bundesgericht bestätigt Praxis

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Erbrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Testament nur mit Unterschrift gültig, in: Jusletter 16. März 2009
BGer – Es bleibt dabei: Damit ein Testament gültig ist, muss der Verfasser seine Unterschrift darunter setzen. Das Bundesgericht hält an den strengen Formvorschriften fest (BGE 5A_371/2008).

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