Beiständin zweigt Geld ab
Laut Bundesgericht haftet Vormundschaftsbehörde
BGer – Die Mitglieder der Vormundschaftsbehörde einer Zürcher Gemeinde müssen finanziell dafür gerade stehen, dass eine Beiständin in ihrem Amt Geld abgezweigt hat. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Zürcher Obergerichts aufgehoben (BGE 5A_594/2008).
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