Jusletter

Beiständin zweigt Geld ab

Laut Bundesgericht haftet Vormundschaftsbehörde

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Beiständin zweigt Geld ab, in: Jusletter 16. März 2009
BGer – Die Mitglieder der Vormundschaftsbehörde einer Zürcher Gemeinde müssen finanziell dafür gerade stehen, dass eine Beiständin in ihrem Amt Geld abgezweigt hat. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Zürcher Obergerichts aufgehoben (BGE 5A_594/2008).

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.