Britischer Betrüger darf ausgeliefert werden
Laut Bundesgericht liegt kein Steuerdelikt vor
BGer – Ein flüchtiger Betrüger aus Grossbritannien darf an sein Heimatland ausgeliefert werden. Laut Bundesgericht hat der vermögende Engländer keine Steuerdelikte begangen, sondern den britischen Fiskus als ganz normaler Betrüger ausgenommen (Urteil 1C_59/2009).
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