Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen
Der Bundesrat hat am 13. März 2009 beschlossen, dass die Schweiz den OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Art. 26 des OECD-Musterabkommens übernehmen will. Das erlaubt, den Informationsaustausch im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage mit anderen Ländern auszubauen. Der Bundesrat hat entschieden, den entsprechenden Vorbehalt zum OECD-Musterabkommen zurückzuziehen und Verhandlungen zur Revision von Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen. Das Bankgeheimnis bleibt bestehen.
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