Kostenbeteiligung der Klubs für Polizeieinsätze gegen Hooligans
Neuenburger Regelung laut Bundesgericht verfassungskonform
BGer – Die Kantone dürfen Sportvereine für Polizeieinsätze bei drohenden Fan-Ausschreitungen zur Kasse bitten. Das Bundesgericht hat in einem Grundsatzurteil die entsprechende Regelung aus dem Kanton Neuenburg abgesegnet (BGE 2C_605/2008).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare