Feu vert à la surveillance des numéros de téléphone étrangers
BVGer – Die Gerichtsbehörden dürfen sehr wohl die Flut an Telefongesprächen ins oder aus dem Ausland überwachen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Rechtsmittel der Swisscom zugunsten der Bekämpfung des internationalen Verbrechens abgewiesen (Urteil A-2335/2008). (ts)
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