Jusletter

Verbüssung der Strafe im Heimatland

Lettischer Mörder erhält vor Bundesgericht Recht

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Auslieferung, Internationale Rechtshilfe
  • Zitiervorschlag: Jurius, Verbüssung der Strafe im Heimatland, in: Jusletter 30. März 2009
BGer – Ein lettischer Mörder darf zur Verbüssung der Reststrafe vorerst nicht an sein Heimatland überstellt werden. Laut Bundesgericht müssen die Schweizer Behörden vertieft abklären, ob die Haftbedingungen in Lettland menschenrechtskonform sind (BGE 1C_588/2008).

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