Jusletter

IV-Rente wegen schwerer Schmerzstörung

Bundesgericht gibt Zürcherin Recht

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, IV-Rente wegen schwerer Schmerzstörung, in: Jusletter 30. März 2009
BGer – Wer wegen Schmerzstörungen schon vor 2004 eine IV-Rente erhalten hat, darf diese weiterhin beziehen, auch wenn in einem vergleichbaren Fall heute keine Rente mehr zugesprochen würde. (Öffentliche Beratung im Urteil 8C_502/2007)

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