La notion de frontalier au sens de l’Accord sur la libre circulation des personnes
Le Tribunal fédéral désavoue les autorités valaisannes
Das Grenzgängerstatut im Sinne des Freizügigkeitsabkommens (FZA) wird aus Schweizer Sicht unterschiedlich definiert, je nachdem, ob es um einen Sachverhalt vor oder nach dem 1. Juni 2007 geht. Das Bundesgericht gibt damit der Klage eines Briten recht, der gemäss FZA selbstständiger Grenzgänger ist. (BGE 2C_875/2008)
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