Tarif für Public Viewing noch nicht unter Dach und Fach
Bundesgericht heisst Beschwerde der UEFA gut
BGer – Die Frage der Gebühren für das Public Viewing bei Grossanlässen wird auch nach der EURO 2008 nochmals aktuell. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der UEFA gutgeheissen. Das Bundesverwaltungsgericht muss den Fall neu beurteilen (BGE 2C_658/2008).
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