Jusletter

Radio- und Fernsehgebühren für Ferienwohnungen

Bei Vermietung wird kommerzieller Tarif fällig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Medienrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Radio- und Fernsehgebühren für Ferienwohnungen, in: Jusletter 20. April 2009
BVGer – Für den Radio- und Fernsehempfang in vermieteten Ferienwohnungen darf die Billag Gebühren zum kommerziellen Tarif erheben. Dieses Urteil des Bundesverwaltungserichts bedeutet, dass fast 50 Franken mehr pro Monat fällig werden.

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