Umstrittenes Wahlplakat der Walliser SVP
Laut Bundesgericht liegt keine Rassendiskriminierung vor
BGer – Ein umstrittenes Wahlplakat der Walliser SVP mit betenden Muslimen vor dem Bundeshaus hat für die Urheber definitiv keine strafrechtlichen Folgen. Nach Ansicht des Bundesgerichts wurde das Verbot der Rassendiskriminierung nicht verletzt (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_663/2008).
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