Bundesgericht hebt Entscheid der UBI auf
BGer – Der Beitrag «der Richter, der Psychiater und der Angeklagte» in der Sendung «Temps présent» des Westschweizer Fernsehens TSR ist laut Bundesgericht nicht zu beanstanden. Es hat einen gegenteiligen Entscheid der UBI aufgehoben (Öffentliche Beratung vom 1.5.2009 im Verfahren 2C_862/2008).
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