Kündigungsschutz für Schwangere
Laut Bundesgericht keine Pflicht zur sofortigen Meldung
BGer – Künftige Mütter müssen ihren Arbeitgeber im Fall einer Entlassung nicht sofort über ihre Schwangerschaft informieren, um vom gesetzlichen Kündigungsschutz profitieren zu können. Das Bundesgericht hat einer Waadtländerin Recht gegeben. (BGE 4A_552/2008)
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