Jusletter

Grosi darf bleiben

Unterstützung durch Tochter ist laut Bundesgericht Einkommen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Grosi darf bleiben, in: Jusletter 11. Mai 2009
BGer – Für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an nicht erwerbstätige EU-Bürger darf es keine Rolle spielen, ob sie selber oder Dritte für ihren Unterhalt in der Schweiz aufkommen. Das Bundesgericht hat einer deutschen Grossmutter Recht gegeben. (BGE 2C_577/2008)

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